Rechtsprechung
   LAG Berlin, 03.08.1982 - 2 Ta 49/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,3220
LAG Berlin, 03.08.1982 - 2 Ta 49/82 (https://dejure.org/1982,3220)
LAG Berlin, Entscheidung vom 03.08.1982 - 2 Ta 49/82 (https://dejure.org/1982,3220)
LAG Berlin, Entscheidung vom 03. August 1982 - 2 Ta 49/82 (https://dejure.org/1982,3220)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert: Änderungskündigung - anderes Interesse als Verdienstminderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AuR 1983, 124
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Berlin, 07.11.1977 - 9 Sa 48/77

    Streitwert: Änderungskündigung - Dreimonatsdifferenz

    Auszug aus LAG Berlin, 03.08.1982 - 2 Ta 49/82
    Der Streitwert bemisst sich somit nach der Differenz zwischen dem Wert der letzten Arbeitsbedingungen und dem der geänderten Bedingungen; dabei ist in entsprechender Anwendung des § 12 Abs. 7 ArbGG die dreimonatige Vergütungsdifferenz einzusetzen (so zutreffend Becker u. a., Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz § 2 Rdn. 174 m.w.N., insbesondere auch LAG Berlin in AP Nr. 24 zu § 12 ArbGG 1953).
  • LAG Berlin, 15.04.1980 - 2 Ta 17/80

    Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Regelstreitwert

    Auszug aus LAG Berlin, 03.08.1982 - 2 Ta 49/82
    Unter solchen Umständen wird nach der ständigen Grundsatzrechtsprechung der erkennenden Kammer (vgl. LAG Berlin, 2. Kammer, Beschluss vom 15. April 1980, 2 Ta 17/80 - Kost -) auch bei analoger Anwendung der Grundsätze über den sogenannten Regelstreitwert des § 12 Abs. 7 ArbGG das mit der Feststellungsklage verfolgte Interesse des von der Änderungskündigung betroffenen Arbeitnehmers als unter dem Regelwert liegend angenommen werden müssen: Denn es handelt sich in derartigen Fällen lediglich um das konkrete individuelle Bedürfnis des Arbeitnehmers, unbeschadet seiner gleichbleibenden Entlohnung, die Änderung sonstiger Arbeitsbedingungen abzuwenden.
  • BAG, 23.03.1989 - 7 AZR 527/85

    Streitwert: Änderungskündigung - Gebührenstreitwert - Rechtsgrundlage

    c) Ähnlich der unter b) dargestellten Rechtsansicht nehmen andere LAGe an, daß es sich bei dem gemäß § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG ermittelten Drei-Monats-Differenzbetrag lediglich um einen Mindestbetrag des Gegenstandswerts einer Änderungsschutzklage handelt, bei sonstigen materiellen oder immateriellen Nachteilen jedoch eine Erhöhung dieses Betrages im Rahmen des § 3 ZPO erfolgen muß (vgl. Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluß vom 15.06.1982 - 8 Ta 127/82 - EzA § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 14; Beschluß vom 21.11.1985 - 8 Ta 360/85 - DB 1986, 1344 ; Beschluß vom 24.07.1986 - 8 Ta 174/86 - DB 1986, 1932 ; Landesarbeitsgericht Berlin, Beschluß vom 03.08.1982 - 2 Ta 49/82 - AuR 1983, 124 ; Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluß vom 08.08.1983 - 1 Ta 158/83, AR-Blattei, Arbeitsgerichtsbarkeit XIII, Entscheidung Nr. 134).
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Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 27.09.1982 - 1 Ta 182/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2986
LAG Baden-Württemberg, 27.09.1982 - 1 Ta 182/82 (https://dejure.org/1982,2986)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.09.1982 - 1 Ta 182/82 (https://dejure.org/1982,2986)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. September 1982 - 1 Ta 182/82 (https://dejure.org/1982,2986)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattungsfähigkeit; Nebenintervenient; Kostenerstattung

  • rechtsportal.de (Auszüge)

    ArbGG § 12a Abs. 1 Satz 1
    Kostenerstattung: Kosten der Nebenintervention

Papierfundstellen

  • AuR 1983, 124
 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.06.2021 - 26 Ta 6023/21

    Kostenerstattung - Streithilfe

    Die Erstattungsbeschränkung gilt darüber hinaus nach allgemeiner Auffassung nicht nur für die Parteien des Rechtsstreits, sondern auch für Streithelfer, sofern ihnen eigene Vertretungskosten entstanden sind (vgl. LAG Baden-Württemberg 27. September 1982 - 1 Ta 182/82).

    Die Erstattungsbeschränkung gilt darüber hinaus nach allgemeiner Auffassung nicht nur für die Parteien des Rechtsstreits, sondern auch für Streithelfer, sofern ihnen eigene Vertretungskosten entstanden sind (vgl. LAG Baden-Württemberg 27. September 1982 - 1 Ta 182/82).

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Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 27.09.1982 - 1 Ta 166/82   

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https://dejure.org/1982,2087
LAG Baden-Württemberg, 27.09.1982 - 1 Ta 166/82 (https://dejure.org/1982,2087)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.09.1982 - 1 Ta 166/82 (https://dejure.org/1982,2087)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. September 1982 - 1 Ta 166/82 (https://dejure.org/1982,2087)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1; ZPO §§ 3 91a 98 260
    Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Höchststreitwert - mehrere Kündigungen in mehreren Verfahren - Lohnfortzahlung - Vergleich

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • AuR 1983, 124
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.1982 - 1 Ta 236/81

    Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Höchststreitwert

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.09.1982 - 1 Ta 166/82
    Ist dies aber der Fall, dann kann das Wort "höchstens" in § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG nur als Begrenzung eines Rahmens nach unten verstanden werden (ebenso LAG Nürnberg vom 25.03.1981, ABl. Bayern 1981 Nr. 16 Seite C 32 mit vielen Hinweisen sowie LAG Rheinland-Pfalz vom 27.01.1982 - 1 Ta 236/81 - DB 1982, 654 = AnwBl 1982, 314 ).
  • LAG Niedersachsen, 07.10.1980 - 4 Ta 40/80

    Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Höchstgrenze

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.09.1982 - 1 Ta 166/82
    Neuerdings hat Wenzel, der die gegenteilige Rechtsprechung des LAG Hamm verteidigt, in einer Anmerkung zu einem Beschluß des LAG Niedersachsen vom 07.10.1980 - 4 Ta 40/80 - in EzA unter § 12, 6 Streitwert auch die ständige Rechtsprechung der erkennenden Kammer angegriffen.
  • LAG München, 29.06.1981 - 7 (9) Ta 7/80

    Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Regelstreitwert

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.09.1982 - 1 Ta 166/82
    Die teilweise abweichende Rechtsprechung anderer Landesarbeitsgerichte (z. B. des LAG München, Beschluß vom 29.06.1981 - 7 (9) Ta 7/80 - AP Nr. 4 zu § 12 ArbGG 1979 = AnwBl 1981, 456 und zuletzt wohl LAG Niedersachsen vom 08.02.1982 - 7 Ta 26/81, AnwBl 1982, 315), auf die der Beschwerdeführer abhebt, gibt keinen Anlas, die ständige Rechtsprechung des LAG Baden-Württemberg aufzugeben.
  • BAG, 24.03.1980 - 6 AZB 1/80

    Kündigungsschutzklage - Feststellungsantrag - Vermögensrechtliche Streitigkeit -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.09.1982 - 1 Ta 166/82
    Demnach handelt es sich bei der gegebenen Bemessungsrichtlinie nicht um einen Regelstreitwert, sondern vielmehr um einen Rahmenstreitwert (vgl. BAG vom 20.03.1979, AP Nr. 32 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision; BAG vom 24.03.1980 - 6 AZB 1/80 - AP Nr. 1 zu § 64 ArbGG 1979 = DB 1980, 1802; Hartmann, Kostengesetze, Anm. 2 zu § 12 ArbGG ; Grunsky, Anm. 6 zu § 12 ArbGG ; Friedrich in KR, § 4 KSchG Rdn. 277, 278).
  • LAG Baden-Württemberg, 25.11.1981 - 1 Ta 147/81

    Streitwert in mehreren Verfahren zur Zustimmungsersetzung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.09.1982 - 1 Ta 166/82
    Richtig ist zunächst, daß das Arbeitsgericht beide Verfahren, obwohl gemeinsam verhandelt, aber nicht verbunden, getrennte Gegenstandswerte festgesetzt hat (vgl. Entscheidungen der erkennenden Kammer vom 26.10.1981 - 1 Ta 139/81 und vom 25.11.1981 - 1 Ta 147/81).
  • LAG Baden-Württemberg, 20.07.1982 - 1 Ta 134/82

    Streitwert: Kündigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.09.1982 - 1 Ta 166/82
    Die erkennende Kammer hat wiederholt entschieden, daß bei der in eine Klage auf künftige Leistung gekleideten Klage, bei der es indessen praktisch um die Frage geht, ob das Arbeitsverhältnis fortbesteht oder nicht, entsprechend dem Sinn Zweck des § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG der Gegenstandswert auf die dreifache Monatsvergütung nach oben zu beschränken ist (vgl. Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 11.06.1982 - 1 Ta 93/82 - und vom 20.07.1982 - 1 Ta 134/82 AP Nr. 5 zu § 12 ArbGG 1979).
  • BAG, 14.10.1955 - 2 AZR 368/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Divergenz zu anderen LAG-Entscheidungen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.09.1982 - 1 Ta 166/82
    Demnach handelt es sich bei der gegebenen Bemessungsrichtlinie nicht um einen Regelstreitwert, sondern vielmehr um einen Rahmenstreitwert (vgl. BAG vom 20.03.1979, AP Nr. 32 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision; BAG vom 24.03.1980 - 6 AZB 1/80 - AP Nr. 1 zu § 64 ArbGG 1979 = DB 1980, 1802; Hartmann, Kostengesetze, Anm. 2 zu § 12 ArbGG ; Grunsky, Anm. 6 zu § 12 ArbGG ; Friedrich in KR, § 4 KSchG Rdn. 277, 278).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.11.1981 - 1 Ta 151/81

    Streitwert: Kündigung - Lohnfortzahlung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.09.1982 - 1 Ta 166/82
    Dies hat die erkennende Kammer für den Fall entschieden, daß die Leistungsklage im gleichen Verfahren verfolgt wurde wie die Kündigungsschutzklage (vgl. Beschluß vom 27.11.1981 - 1 Ta 151/81).
  • LAG Hamburg, 08.07.2004 - 3 Ta 4/02

    Streitwerterhöhung bei objektiver Klagehäufung von Kündigungsschutzklage und

    Das LAG Baden-Württemberg hat in zwei Beschlüssen vom 20. Juli 1082 - 1 Ta 134/82 - und vom 27. September 1982 - 1 Ta 166/82 - (AP Nr. 5 und 6 zu § 12 ArbGG 1979) angenommen, dass der Wert für eine Klage auf Zahlung der von der Wirksamkeit einer Kündigung abhängigen zukünftigen Vergütungsansprüche aus § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG zu entnehmen und damit das Arbeitsentgelt für ein Vierteljahr in Ansatz zu bringen ist.
  • LAG Baden-Württemberg, 06.11.1985 - 1 Ta 197/85

    Streitwert: Kündigung - Lohnfortzahlung

    Die erkennende Kammer hat wiederholt entschieden, dass bei der in eine Klage auf künftige Leistung gekleidete Klage, bei der es indessen praktisch um die Frage geht, ob das Arbeitsverhältnis fortbesteht oder nicht, entsprechend dem Sinn und Zweck des § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG der Gegenstandswert auf die dreifache Monatsvergütung nach oben zu beschränken ist (vgl. Beschluss vom 27.09.1982 - 1 Ta 166/82 - und Beschluss vom 11.06.1982 - 1 Ta 93/82 -, AP Nr. 5 zu § 12 ArbGG 1979).".
  • LAG Nürnberg, 18.04.1985 - 7 Ta 20/84

    Streitwert: Kündigung - Lohnfortzahlung

    Das Arbeitsgericht untermauert seine mit der Beschwerde angegriffenen Entscheidungen im Wesentlichen mit den Beschlüssen des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 20.07.1982 - 1 Ta 134/82 - und vom 27.09.1982 - 1 Ta 166/82 - (AP Nr. 5 und 6 zu § 12 ArbGG ).
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